Familienzulagen dienen teilweise dem Ausgleich der Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen und erfüllen damit eine wichtige familienpolitische Aufgabe. Sie umfassen die Kinder- und Ausbildungszulagen, Geburts- oder Adoptionszulagen sowie Haushaltszulagen für Arbeitnehmende in der Landwirtschaft. Welche Arten von Zulagen und in welcher Höhe sie ausrichten, ist je nach Kanton unterschiedlich.
Monatliche Kinderzulagen bis zum vollendeten 16. Altersjahr betragen:
- für jedes Kind je CHF 200.00
Monatliche Ausbildungszulagen längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr betragen:
- für jedes Kind je CHF 250.00
Ein Anspruch auf Ausbildungszulagen entsteht, wenn das beruftstätige erwachsene Kind pro Monat brutto weniger als CHF 2320.00 verdient. Dies entspricht der maximalen vollen Altersrente der AHV. Für Kinder, welche aufgrund der früheren Einkommensgrenze keinen Anspruch mehr hatten, kann eine Neuanmeldung eingereicht werden.
Bei Arbeitsverhinderungen durch Krankheit oder Unfall werden die Familienzulagen längstens bis zum Ablauf des Lohnanspruchs ausgerichtet. Sie werden auch während des Mutterschaftsurlaubs bezahlt, längstens jedoch während 16 Wochen.